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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Curt-Engelhorn-Zentrum Archäometrie gGmbH, D 6, 3 68159 Mannheim

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Bestandteil und Grundlage jedes zwischen der CurtEngelhorn-Zentrum Archäometrie gGmbH und deren Auftraggeber bestehenden Vertrages sowie jedes außervertraglichen Rechtsverhältnisses.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber, werden von uns nicht anerkannt bzw. akzeptiert. Wir widersprechen solchen Bedingungen hiermit ausdrücklich. Solche AGB werden auch nicht stillschweigend anerkannt bzw. Vertragsbestandteil.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote einschließlich derjenigen auf unserer Webseite im Internet sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen kein annahmefähiges Angebot von unserer Seite dar. Verträge mit uns bedürfen der Schriftform. Eingehende Aufträge binden uns nicht und werden erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam.

3. Vergütung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich unsere Vergütung nach unserer aktuellen Preisliste. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, Vorkasse zu erheben. Sonderuntersuchungen, die in unserer Preisliste nicht enthalten sind, führen wir nur nach Anfrage und vorheriger schriftlicher Preisabsprache durch.

Wir sind berechtigt, Zuschläge für Eilaufträge sowie mit dem Auftraggeber vereinbarte besondere Aufwendungen (z.B. Wochenend- und Feiertagsuntersuchungen) zu berechnen.

Unsere Preiskalkulation beruht auf einer Anlieferung der Exponate nach Mannheim durch den Auftraggeber, auf dessen Kosten und Gefahr. Probeentnahmen außerhalb unseres Instituts, werden nur nach vorheriger schriftlicher Preisabsprache durchgeführt.

4. Gegenstand des Auftrages und Leistungsumfang

Die Definition des Untersuchungszieles sowie die Art der gewünschten Untersuchung und die zu berechnenden Kosten ergeben sich aus dem von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag. Liegt ein solcher nicht vor, z. B. bei Vertragsanbahnung durch e-mails, dann aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform.
Aus dem Vertrag bzw. unserer Auftragsbestätigung entstehen ausschließlich wechselseitige Ansprüche zwischen uns und unserem Auftraggeber und nicht auch zugunsten dritter Personen oder Unternehmen. Der Auftraggeber erklärt, über den zu untersuchenden Gegenstand verfügungsberechtigt zu sein, insbesondere uns den Auftrag zur Untersuchung und zur Entnahme einer Probe erteilen zu können. Mit dem Abschluss des Vertrages bzw. dem Untersuchungsauftrag willigt der Auftraggeber in die Probeentnahme durch uns ein.

Die beauftragten Leistungen werden wir mit wissenschaftlicher Sorgfalt und auf der Grundlage allgemein anerkannter Regeln der Technik durchführen. Bei wesentlichen Änderungen oder Kostensteigerungen werden wir den Auftraggeber unmittelbar schriftlich in Kenntnis setzen.
Die Proben werden nach den in dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung festgelegten Untersuchungsmethoden, gegebenenfalls auch nach abweichenden schriftlichen Vorgaben des Auftraggebers untersucht.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden für den Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht zusammengestellt. Nur unterschriebene Untersuchungsberichte sind rechtsgültig. Die fernmündliche Übermittlung von Ergebnissen oder Messwerten wird ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Übermittlung durch e-mail, es sei denn der Auftraggeber hat auf einer Übersendung durch e-mail bestanden. Unser Untersuchungsbericht stellt keine Beschaffenheitsgarantie des untersuchten Objektes dar.

5. Fristen und Termine

Alle vertraglich vereinbarten Fristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfangs aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers und sind unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich im Vertrag bzw. in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und beginnen erst dann zu laufen, wenn der Auftraggeber alle geschuldeten Mitwirkungshandlungen, insbesondere auch verlangte Zahlungen, erbracht hat. Im Falle der Überschreitung von Fristen in Folge höherer Gewalt sowie im Falle eines Geräteausfalls, Streiks, betrieblicher Behinderung, behördlicher Verfügung, Energie- oder Rohstoffmangels sind wir für die Dauer der Behinderung von der Durchführung des Prüfungsauftrags befreit. Das Gleiche gilt, wenn uns die Durchführung des Prüfungsauftrags aufgrund der Nichtbelieferung oder nicht ordnungsgemäßen Belieferung durch unsere Lieferanten unmöglich ist.

6. Mitwirkungshandlungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jegliche Mitwirkungshandlung, die ihm nach Sinn und Zweck dieses Vertrages einschließlich unserer AGB oder unserer Auftragsbestätigung obliegt, unverzüglich und nach bestem Vermögen zu erbringen. Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber jeglichen Schaden und Mehraufwand zu berechnen, der daraus entsteht, dass diese Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbracht wurden.

7. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Kündigt der Auftraggeber den Untersuchungsauftrag vor unserer Untersuchung aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 15% zu berechnen. Ist unsere Untersuchung bereits erfolgt, steht uns das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu.

Ergeben sich Umstände die dazu führen, dass wir die Untersuchung, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, nicht vornehmen können, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 15% zu berechnen.

8. Rechtsverhältnisse an den Proben

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Untersuchungsauftrags das Eigentum an der Probe auf uns übergeht. Proben, die bei der Untersuchung nicht restlos verbraucht wurden, lagern wir zu Beweiszwecken zusammen mit dem Untersuchungsbericht für einen Zeitraum von 10 Jahren kostenlos.

9. Urheberrechte, Veröffentlichungen und Vervielfältigungen

Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an unserem gesamten schriftlichen Untersuchungsmaterial sowie an dem Prüfungsbericht verbleiben bei uns. Der Auftraggeber darf ihm zur Verfügung gestelltes Untersuchungsmaterial sowie den Prüfungsbericht nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

Jede Weitergabe an Dritte sowie jede Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen (Untersuchungsberichte, Gutachten, u. a.), auch auszugsweise, ist ohne unsere – im Vorfeld einzuholende – schriftliche Zustimmung unzulässig. Werden Untersuchungsergebnisse vervielfältigt, so dürfen sie nur in geschlossener Form und nicht auszugsweise weitergegeben werden.

10. Zahlungsbedingungen

Wir sind berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen und unsere Untersuchungen erst nach Eingang eines verlangten Vorschusses zu beginnen sowie entsprechend der geleisteten Untersuchungen Abschläge zu verlangen. Wir sind berechtigt, jeden in sich abgeschlossenen Teil des Untersuchungsauftrags als Teilleistung zur Abnahme vorzulegen und zu berechnen. Wir sind berechtigt, das Untersuchungsergebnis bzw. den Untersuchungsbericht erst gegen vollständige Zahlung unserer Vorschussrechnungen zu übersenden.

Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8%, für Verbraucher in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet. Wir sind berechtigt, für jedes Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von Euro 15,00 zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.

Unsere Auftraggeber sind zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind unsere Auftraggeber nur aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt, aus dem sich unsere Forderung ergibt. § 369 HGB ist ausgeschlossen.

11. Abnahme

Unsere Auftraggeber sind zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Abnahme ein Monat nach Übermittlung unseres Untersuchungsberichts als erfolgt.

12. Einwendungen, Rügen, Gewährleistung

Jegliche Beanstandung unserer Untersuchung, des Untersuchungsergebnisses oder der Rechnung wegen offensichtlicher Mängel ist uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat – zu rechnen ab der Übersendung des Prüfungsberichts – schriftlich und begründet mitzuteilen.

13. Haftung

Der Transport der zu untersuchenden Exponate durch den Auftraggeber nach Mannheim zwecks der Probeentnahme erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers sind wir bereit, die Exponate bei dem Auftraggeber abzuholen, oder die Probeentnahme am Ort des Auftraggebers durchzuführen. Die hiermit verbundenen zusätzlichen Kosten für Reise, Transport, Spesen etc. werden gesondert berechnet.

Im Fall der Beschädigung oder des Untergangs des zu untersuchenden Gegenstands haften wir nur für solche Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise auch im Falle etwaiger direkter Ansprüche gegenüber unseren Mitarbeitern, leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertretern sowie aller unserer Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfen. Unsere Haftung beschränkt sich nach Art und Umfang des Schadens auf den Ersatz solcher Schäden, die bei Vertragsschluss für uns erkennbar waren.

Wir übernehmen keine Haftung wenn das zu untersuchende Objekt durch unsere Probeentnahme Schäden erleidet, oder gar zerstört wird sofern die Entnahme der Probe (z.B. wegen Gefahren für das zu untersuchende Objekt) gegen unsere Empfehlung auf den ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Wunsch des Auftraggebers erfolgte. Unser Untersuchungsbericht sowie die Messwerte stellen weder eine Beschaffenheitsgarantie des untersuchten Objekts, noch ein Wertgutachten dar. Unsere vertragliche Verpflichtung besteht allein gegenüber unserem Auftraggeber und bezieht sich ausschließlich darauf, ein Analyseergebnis aufgrund einer durch die vereinbarte naturwissenschaftliche Untersuchung zu erhalten. Wir haften nur im Verhältnis zu unserem Auftraggeber und nur für die Richtigkeit der so gewonnenen Ergebnisse und Messwerte und zwar beschränkt auf die jeweils vereinbarte Methode der Untersuchung. Unsere Untersuchung dient weder der Ermittlung eines Verkehrswertes, noch dazu die Grundlage für Vermögensdispositionen unseres Auftraggebers zu liefern. Jede Haftung gegenüber anderen Personen als unseren Vertragspartnern ist ausgeschlossen.

14. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung und sind ohne eine solche Bestätigung unwirksam. Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist (ganz oder teilweise) durch eine wirksame Vertragsbestimmung zu ersetzen die der wirtschaftlichen Zielsetzung der mit der unwirksamen Vertragsbedingung verfolgten Zielsetzung möglichst nahe kommt.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verträge mit uns, sowie für jede außervertragliche Rechtsbeziehung mit uns gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim. Dies gilt auch für Klagen der Curt-Engelhorn-Zentrum Archäometrie gGmbH gegen den Auftraggeber. Dieser willigt mit diesen AGB ausdrücklich in die Zuständigkeit des Gerichtsortes Mannheim ein.

Bankverbindung / bank details

Bank/bank: BW-Bank Mannheim
BLZ/sort code: 600 501 01
Konto/account: 7496507505

IBAN DE38 6005 0101 7496507505
BIC/SWIFT SOLA DE ST.

Steuernummer/tax number 38146/04308
Finanzamt Mannheim-Stadt